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Seitensprungagentur gründen

Wie kann man eine Seitensprungagentur gründen?

Wer eine Seitensprungagentur gründen möchte, bedarf dafür zumindest von gesetzlicher Seite her keiner besonderen Ausbildung. Es handelt sich im Sinne des deutschen Gewerberechts um eine ganz normale Dienstleistung, die man erbringt. Auf jeden Fall sollte man sich eine Gewerbegenehmigung besorgen, die man in der Regel bei der jeweils für den Ort der Ausübung zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung bekommt. Je nach Umfang der hinein investierten Arbeitszeit kann das ein Gewerbe im Nebenerwerb oder ein Vollgewerbe sein.

 

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Wer eine Seitensprungagentur gründen möchte, sollte sich auch mit dem deutschen Steuerrecht auseinander setzen. Von der Höhe des pro Jahr erzielten Umsatzes hängt es ab, ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und seine Rechnungen ohne die Erhebung von Mehrwertsteuer stellen darf oder ob man zu den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern gehört. Derzeit liegt der Grenzwert für die Kleinunternehmerregelung in Deutschland bei 17.500 Euro Umsatz pro Jahr. Dabei sollte man den Unterschied zwischen der Definition des Umsatzes und derer des Gewinns kennen. Wer eine Seitensprungagentur gründen möchte, muss außerdem wissen, dass alle Einnahmen aus dieser Tätigkeit als Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit mit in der Jahreserklärung zur Einkommenssteuer angegeben werden müssen.

Möchte man eine Seitensprungagentur gründen und dabei Erfolg haben, sind zwei Dinge auf jeden Fall unverzichtbar. Das sind die Kundengewinnung und eine gute Menschenkenntnis. Ein wenig psychologisches Gespür kann auf jeden Fall nicht schaden, wenn man eine hohe Erfolgsquote erzielen und sich darüber einen großen Kreis von Stammkunden aufbauen möchte. Außerdem sollte man nicht gehemmt, sondern weltoffen und kommunikativ veranlagt sein. Auch Fremdsprachenkenntnisse sind durchaus von Vorteil, wenn man eine Seitensprungagentur gründen möchte.

 



 

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